Die gestiegenen Energiekosten führen nach wie vor dazu, dass sich viele Verbraucher für ergänzende Heizsysteme interessieren. Insbesondere der Hinweis „Heizen ohne Schornstein“ oder „Feuer ohne Kamin“ lässt dann aufhorchen. Dem potentiellen Kunden wird erklärt, er könne mit Hilfe einer solchen Zusatzfeuerstätte äußerst günstig in den Genuss des Flammenspiels und der erzeugten Wärme kommen. Doch solche Öfen - z. B. mit so genanntem Bioalkohol betriebene Katalytöfen oder Dekofeuer auf Ethanolbasis - können bei unsachgemäßem Gebrauch gefährlich werden.
Auch bei der Verbrennung dieser Energieträger entstehen Kohlendioxid (CO2) und oftmals Schadstoffe (CO etc.), die frei in den Raum gelangen. Fehlt die Zufuhr frischer Luft stellen die Geräte eine erhebliche Gefahrenquelle dar. Daher sind derartige Feuerstellen in der Regel nur für große Hallen oder den Außenbereich verwendbar. Bei den Dekofeuern wurde schon vor einigen Jahren festgestellt, dass es sich lediglich um eine Art Einrichtungsgegenstand handelt, der nicht zur Beheizung genutzt werden darf. Bei der Verbrennung von Ethanol entsteht in nicht unerheblicher Menge CO2, das nicht wie bei einer zugelassenen Feuerstätte durch eine Abgasleitung nach außen abgeführt wird. Dieses kann je nach Raumgröße zu einer hohen CO2 –Konzentration - verbunden mit Einschränkungen für das Wohlbefinden und die Gesundheit der Bewohner - führen.
Die Fachabteilung Abgastechnik VSE im BDH - weist darauf hin, dass nur geprüfte Wärmeerzeuger mit einer geeigneten Abgasanlage zur Beheizung von Wohnräumen sinnvoll und sicher sind.
Sicherheit verbunden mit umweltschonender Betriebsweise und einfacher Handhabung zeichnen diese Feuerstätten aus. Mit ihnen lässt es sich wirklich sparsam heizen und gleichzeitig die Behaglichkeit eines natürlichen Flammspiels genießen. Ein Schornstein muss also – auch um ein besseres Raumklima zu genießen – dabei sein.
Nicht unerwähnt bleiben sollte, dass der DIN Fachnormenausschuss Heiz-, Koch- und Wärmegerät (FNH), Arbeitsausschuss NA 04-01-01 AA, im Oktober 2009 einen Normenentwurf DIN 4734 „Feuerstätten für flüssige Brennstoffe – Dekorative Geräte, die unter Verwendung eines Ethanol basierten flüssigen oder gelförmigen Brennstoffes eine Flamme erzeugen“ vorgestellt hat.
Quelle: BDH / haustechnikdialog