Herzlich willkommen Uwe bei uns im heimeligen Forum
Also die ein oder andere Frage von dir kann ich mit Sicherheit beantworten, da brauchste dir keine Sorgen machen.
Ansonsten finden sich hier sicher auch noch andere Bauherren die weiterhelfen können, ich weiß dass sich hier ein paar tummeln die schon mit Baufirmen beim Hausbau zusammengearbeitet haben.
Evtl meldet sich Manfred hier auch mal wieder zu Wort, der hat da Ahnung.
Zu deiner ersten Frage:
Leider kommt es des Öfteren vor dass Baufirmen nur ungefähre Angaben zu Baubeginn, Bauzeit und Fertigstellungstermin machen.
Du solltest auf dein Recht bestehen feste Termin im Vertrag aufzunehmen, für den Fall dass jene nicht eingehalten werden sollte dein Bauvertrag Strafen vorsehen.
Das klingt vielleicht harsch, allerdings vermeidest du so eventuelle Streitigkeiten während der Bauphase.
Zu deiner zweiten Frage zitiere ich folgendem Beitrag zur Thematik Zahlungsintervalle:
"Mehr als drei Viertel der von Verbraucherverbänden befragten Verbraucher gaben an, finanziell in Vorleistung gegangen zu sein. Das heißt: Sie haben für Baumaterialien oder Leistungen gezahlt, die noch nicht geliefert bzw. erbracht worden waren. Damit waren sie dem Bauträger oder –unternehmen gegenüber unangemessen benachteiligt. Der Bauvertrag sollte deshalb einen Zahlungsplan enthalten, der sich am jeweiligen Baufortschritt orientiert. Bei Verträgen mit Bauträgern wurden in vielen Fällen nicht die Vorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung eingehalten."
Rein rechtlich gesehen müssen Abschlagszahlungen nicht in den Bauvertrag aufgenommen werden, stellen jedoch für beide Parteien eine gewisse Sicherheit dar.
Als Kunde bezahlst du mit jedem Abschlag den Wertzuwachs der sich durch die Arbeiten des Bauunternehmens ergibt.
Das Bauunternehmen wiederum sichert sich so gegen Zahlungsausfälle ab.
Grundsätzlich bezahlst du also nur wenn ein Bauabschnitt fertiggestellt ist, wie hoch diese Abschläge aussehen bzw in welchem Intervall sie gezahlt werden sollen ist individuell, ohne Bauvertrag kann ich jedoch keine genaueren Angaben dazu machen.
Bei deiner dritten Frage gebe ich dir mal einen Link zu dem passenden Gesetzestext mit:
VOB/B § 2
https://dejure.org/gesetze/VOB-B/2.htmlUnd zu deiner letzten Frage folgendes:Eine Preisgleitklausel wird häufig dann vereinbart wenn die Kosten zur Herstellung des Produkts während einer langen Bauphase, wie dem Hausbau, stark schwanken können.Ich zitiere hierzu jedoch:"Da Preisgleitklauseln inflationsfördernd wirken können, ist in Deutschland grundsätzlich die Verwendung von Preisgleitklauseln verboten. Davon sieht das Gesetz aber gewisse Ausnahmen vor, die unterschiedlich geregelt werden können."
(https://de.wikipedia.org/wiki/Preisgleitklausel)Stahl zum Beispiel unterliegt dieser Ausnahme.Also vorher genau nachhaken welche Baustoffe in deinem Vertrag darunter fallen und gegenprüfen ob jene der Ausnahme unterliegen.