Gilt das noch als Gartenzelt, oder brauche ich dafür eine Baugenehmigung?
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Gilt das noch als Gartenzelt, oder brauche ich dafür eine Baugenehmigung?

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Offline guenter

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Hallo,

ein Freund von mir hat ein großes Grundstück und einen aufmerksamen Nachbarn  :idea:
Wir beide wollen hinten auf dem Hof zusammen ein Schiff bauen.
Er ist da technisch und auch durch die Arbeit sehr versiert, braucht aber Hilfe, und ich
habe große Lust dazu.

Die Außenhülle wird mit einer Schale gemacht, die wir von einem Reederer gekauft haben.
 Offenbar ein altes Modell, aber für unsere Zwecke genau das richtige.
Aber das nur am Rande.


Was mir viel wichtiger ist, die Verschalung besteht aus einer Positiv- und einer Negativform.
Die sind sauschwer und dürfen nicht nass werden. Er hat sein Grundstück schon überbaut.
Von der Fläche her ist da also nichts mehr zu machen.
Wenn wir jetzt einfach ein großes Produktionszelt aufstellen, das bestimmt 3-4 Jahre
da stehen soll, will ich nicht die Formen rein wuchten, nur um dann alles wieder abbauen
zu müssen. Zumal nicht mal sicher ist, was danach mit dem Zelt passieren soll.
Damit ihr mal seht um welche Dimensionen es geht: http://www.r-zs.de/
Das Zelt wird die Größe von etwa 40x20m haben. Zu finden unter "LAGERZELTE".
Wir brauchen Platz für die Formen, Kransystem um die Formen zu heben, Werkzeug und
natürlich jede Menge Material

So meine Frage bezieht sich eigentlich nur auf den rechtlichen Aspekt.
Zählt das als Anbau, oder als Zelt,
Egal als was es da steht, brauche ich dafür eine Baugenehmigung? Oder kann ich
das "Gartenzelt" :) einfach so hin stellen?

LG



EDIT: Ups, ich habe mich wohl in der Kategorie verklickt. Hier wollte ich es eigentlich nicht posten. Bitte das Thema passend verschieben. Vielen Dank
« Letzte Änderung: 14. Februar 2014, 11:28:56 von guenter »

Offline parcus

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Bei dem Ausmaß würde ich das Bauamt fragen.

Offline guenter

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nach dem Motto sicher ist sicher ;) Danke ich glaube das werde ich auch lieber tun