Teilzitat:
Photovoltaikanlagen sind bauliche Anlagen im Sinne des Baurechts. Ob eine Genehmigung zum Bau einer Solaranlage auf einem Dach, einer Fassade oder auf der Freifläche erforderlich ist, richtet sich nach dem Landesbaurecht jedes einzelnen Bundeslandes.
In vielen Fällen ist der Bau von Photovoltaikanlagen in und an Dächern und Außenwandflächen genehmigungsfrei. Genehmigungsfrei heißt dabei, dass das Bauvorhaben nicht von einer Behörde auf seine baurechtliche Zulässigkeit überprüft wird. Der Bauherr ist für die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften selber verantwortlich.
Allerdings gibt es in einigen Bundesländern unklare Vorschriften, ob und unter welchen Umständen Solaranlagen baugenehmigungsfrei zu errichten sind. Auch deutet sich an, dass Landesbaubestimmungen teilweise überarbeitet werden sollen.
Quelle: Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.