Guten Tag,
Im Vertragsentwurf zu Hausbau ist mir aufgefallen, dass
Kaufgegenstand/Verkauf
(3) Der Kaufgegenstand ist im Grundbuch wie folgt belastet:
Abt. II: Keine Eintragungen; Abt. III lfd. Nr. 1: qqq.000,00 € brieflose Gesamt-Grundschuld für <Bankname>
....
Kaufpreisfinanzierung
.....
d) Fortbestand der Grundschuld...
Die bestellte Grundschuld darf auch nach der Eigentumsumschreibung auf den Käufer bestehen bleiben...
Die Frage, die ich mich stelle, was dies genau bedeutet, ob sich überhaupt lohnt, der Haus auf dem Grundstück zu bauen, falls im Grundbuch solche Summe eingertagen ist. Der Gesamt-Grundschuld würde ich doch übernehmen, falls der Haus kaufen werde. Ich müsste noch die ganzen Zinsen und Tilgungsrate abbezahlen...
Ich bedanke mich für die Hilfe
cu