Im Rahmen des Marktanreizprogrammes verbessert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab dem 15. August 2012 seine Förderungen für Solarthermie, Wärmepumpen und Biomassekessel.
Gute Nachrichten für alle umwelt- und kostenbewussten Hauseigentümer: Die neuen Mindestförderbeträge für Solarkollektoren bis 40m² Kollektorfläche sowie Biomasseheizkesseln und Wärmepumpen bis 100 kW Nennwärmeleistung wurden um bis zu 400 € erhöht und sind besonders profitabel für die Anlagen, die üblicherweise in Einfamilienhäusern eingesetzt werden.
Ausgebaut wird auch die Bonusförderung der innovativen Techniken. So wird zum Beispiel zukünftig eine gleichzeitige Errichtung einer Biomasseanlage oder einer Wärmepumpe mit einer Solarkollektoranlage zur reinen Warmwasserzubereitung mit einem Bonus von 500 € belohnt.
Neu ist auch ein Effizienzbonus, der sich mit einer zusätzlichen Förderung von 500 € auszahlt, wenn man eine Wärmepumpe hat, die einen neuen Pufferspeicher von min. 30l/kW aufweisen kann.
Eine weitere Änderung der Förderrichtlinien ist die Innovationsförderung für große Solarthermieanlagen (ab 20m²), die jetzt nicht mehr ausschließlich für Mehrfamilienhäuser und Nichtwohngebäude mit mindestens 500m² Nutzfläche gilt, sondern auch in Neubauten möglich ist.
Von 500 € auf 750 € wurde die Förderung der Nachrüstung bzw. Errichtung von Anlagenteilen zur Emmisionsminderung und/oder Effizienzsteigerung bei Biomasseanlagen im Gebäudebestand erhöht. Auch der Neubau profitiert mit 850 € erstmals von dieser Förderung.
Auf bis zu 50 % der Nettoinvestitionskosten wird auch die Förderung von Solarkollektoranlagen zur Prozesswärmebereitstellung angehoben. Diese kann nun bis zu einer Fläche von 1.000 m² auch als einmaliger Zuschuss gewährt werden.
Quelle: BAFA