Der Begriff Baunebenkosten als solcher, erinnert im ersten Augenblick an eine kaum nennenswerte Nebensächlichkeit. Nebenkosten, für gewöhnlich nur der Tropfen auf dem heißen Stein eines großen Ganzen. Doch das ist weit gefehlt, denn der Nebenkostenzähler startet bereits schon mit der ersten Einheit eines Telefonates, das in Verbindung mit dem - zunächst nur gedanklich - geplanten Bauprojekt steht.
Was sind überhaupt Baunebenkosten?
Als Baunebenkosten bezeichnet man die Kosten, die neben den eigentlichen Baukosten - also der tatsächliche Bau, bzw. die Verarbeitung der Roh- und Baustoffe - auftreten. Zusammengefasst, sind dies alle Kosten, die für das Grundstück, für die Planung, Verwaltung und der Ausführung des Bauvorhabens anfallen.
Ein Kostenpunkt, der oftmals weit unterschätzt wird, da er weder greifbar, noch sichtbar ist. Und doch sind die Baunebenkosten einer der höchsten Positionen auf der Gesamtrechnung. Jedoch gibt es eine gesetzliche Grundregelung, die die Baunebenkosten in einem gewissen Rahmen halten und eine unkontrollierte Explosion an Honoraren und Gebühren vermeiden soll. In Deutschland regelt die DIN 276 generell die Kostenermittlung im Bauwesen und gliedert die Berechnungsgrundlage sämtlicher benötigter Mittel und macht sie somit überschaubar. Mit der DIN 276 werden die Aufwendungen für den Hochbau in die Kostengruppe 700 untergliedert, die sich dort noch ein weiteres Mal in verschiedene Zugehörigkeitsbereiche unterteilt.
Die wichtigsten Baunebenkosten im Überblick:
- Planungskosten für Architektur und Statik
- Behördliche Gebühren (z.B. Baugenehmigung, Bauanzeige, Abnahmen)
- Gebühren für bauvorbereitende Arbeiten (Bodengutachten, etc.)
- Versicherungsgebühren (z.B. Feuer-u. Rohbauversicherung,
Bauherrenhaftpflicht,etc.
- Hausanschlusskosten (Versorgungsleitungen für Gas, Wasser, Strom,
Telekom)
- Kosten der Außenanlagen (Zuwegung, Terrasse, Pflanzen usw.)
- Finanzierungskosten (z.B. anfallende Provisionen für Kredite, Zinsen, etc.)
- Eingabeplanung (Bauantrag)- Entwässerungsplanung, Garagenplanung,
Höhennivillierung
- Gebäudeeinmessung- Geometer
- Baustelleneinrichtung- Kranstellplatz (Kiesunterbau), Baustellen-WC,
Container, Baustrom (Bauwasseranschluss)
- Erdarbeiten- Aushub, Verfüllung, Ausfuhr
- Sonstige Nebenkosten (Notar, Umzug, Telefon, Auslagen, etc.)
Die Baunebenkosten als solche, lassen sich also durch diese Berechnungsgrundlage der DIN 276 mit etwa 12 - 18 % des kompletten Gesamtfinanzierungsvolumen ansetzen und sind somit von Beginn an in jede Grundberechnung mit einzubinden.