Hallo Jen,
Bei Neubauten mit der Fertigstellung und bei gekauften Häusern mit Grundbucheintragung, dann beides jeweils 50 Jahre.
Mit dem Jahr des Kaufes beginnt die Abschreibungsfrist, egal ob man steuerlich zur Abschreibung berechtigt ist, oder nicht.
Gruß
H.-P. Ambros