Hallo,
ich würde gern wissen, was als Grenzbebauung gilt.
Zum Hintergrund: Wir haben für ein potenzielles Baugrundstück ( ca. 17 x 32 m ) eine Skizze mit dem gewünschten Haus (Bungalowtyp) angefertigt. Dabei bemerkten wir, das an einer Gebäudeseite nur 1,30 m Abstand bis zur Grundstücksgrenze bleibt. Der betroffene Nachbar nutzt das angrenzende Grundstück als Wiese und Obstgarten (ohne Gebäude).
Wir sind uns nicht sicher, ob dieser Fall aus Grenzbebauung gilt?
Vielen Dank
Frank