Gefördert werden Hypothekendarlehen (Baufinanzierungen), Bausparverträge und Kombikredite aus einem Bausparvertrag und einem tilgungsfreien Darlehen. Letztere werden allerdings nur dann gefördert, wenn die Bausparkasse den Effektivzins für die gesamte Finanzierung angibt, und nicht nur für die zwei Vertragsbestandteile getrennt..
Die Tilgungsleistungen für ein Immobiliendarlehen werden also künftig genauso gefördert, wie die Sparbeiträge in einen Riester-Sparvertrag. Voraussetzung ist, dass es sich um selbst genutztes Immobilieneigentum handelt, es der Hauptwohnsitz / "Lebensmittelpunkt" ist und die Immobilie in Deutschland liegt. Wenn die Immobilie verkauft oder vermietet wird, müssen die geförderten Beiträge nachversteuert werden. Ausnahmen: innerhalb von 4 Jahren wird eine neue Immobilie gekauft (anerkannt wird auch der Kauf eines lebenslangen Wohnrechtes in einem Senioren- oder Pflegeheim), die geföderten Beiträge werden innerhalb 1 Jahres auf einem herkömmlichen Riester-Vertrag ein, oder der Umzug erfolgt aus beruflichen Gründen, und die Immobilie wird nur befristet vermietet (maximal bis zum 67. Lebensjahr, dann muss wieder eingezogen werden).
Quelle: finanzfrage | broker