Mitspracherecht bei Auswahl der Handwerker ?
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Mitspracherecht bei Auswahl der Handwerker ?

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Mitspracherecht bei Auswahl der Handwerker ?
« am: 11. Februar 2020, 12:40:08 »
Unser Bauträger beauftragt Handwerker, die entweder artfremde Arbeiten übernehmen bzw.
für die Arbeiten, die sie ausführen nicht ausgebildet sind.
Beispiel:
Die Klinkerfassade ist soweit fertig, muss jedoch noch gesäubert werden (Zementschleier, Farbspritzer etc.).
Der Gartenbaubetrieb (der schon bei seinen entsprechenden Arbeiten nicht gerade durch fachgerechte Ausführung
positiv aufgefallen ist) wurde vom Bauträger mit der Säuberung der Fassade beauftragt.
Allerdings erst, als wir die Fassade nicht abgenommen hatten, glaube, er wollte von sich aus eigentlich gar kein Reinigung
durchführen.
Der erste Versuch per Hochdruckreiniger endete damit, dass die Fassade nahezu genau so aussah, wie vorher.
Einzige Unterschiede waren die total verdreckten Fenster und eine Wasserpfütze im Haus hinter einem bodentiefen
Fenster (zum Glück ist dort gefliest).
Nach Reklamation unsererseits wurde wieder diese Firma geschickt. Diesmal hat man angeblich entsprechende Mittel
eingesetzt, die den Zementschleier, etc. entfernen. Auch kam wieder der Hochdruckreiniger zum Einsatz.
Diesmal hat man die Klingelanlage (inkl. Kamera) total unter Wasser gesetzt, so dass diese für 1 Stunde in einen
Dauerklingel-Modus gesetzt wurde. Der Mitarbeiter fragte dann meine Frau, ob sie etwas zum Trocknen hätte und
zwar einen Fön, mit dem er die Klingelanlage aussen trocknen wollte.
Klingt abenteuerlich, aber nicht professionell.
Jetzt ist die Fassade zwar etwas besser, aber definitiv noch nicht ok, Farbspritzer sind immer noch ohne Ende
vorhanden.
Wenn wir jetzt wieder reklamieren, habe ich die Befürchtung, dass er wieder diese Firma anrücken lässt.
Müssen wir das so hinnehmen oder können wir sagen: Diese Firma nicht ! Entweder eine Fachfirma oder
wir reden über eine Entschädigung, mit der wir dann selber eine Fachfirma beauftragen würden.
Hat hier jemand Erfahrung in dieser Richtung ?
Vielen Dank an alle Rückmeldungen.
« Letzte Änderung: 11. Februar 2020, 12:50:16 von Talismann »

Offline GartenLove

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Re: Mitspracherecht bei Auswahl der Handwerker ?
« Antwort #1 am: 02. März 2020, 08:04:41 »
Hallo,
das ist wirklich abenteuerlich. Da ich ähnlich Erfahrungen habe, kann ich dir Tipps geben. 
Grundsätzlich hat die Firma 3x die Möglichkeit zur Nachbesserung auf ihre Art und Weise, allerdings finde ich nicht, dass du es auf diese Weise hinnehmen musst. 
Ganz wichtig und oberste Regel, mache nichts mündlich, sondern alles schriftlich! Ich würde ein Schreiben aufsetzen, in dem ich die letzten Ereignisse genau dokumentieren würde, mit der Bitte Firma / Mitarbeiter zu überdenken. Es ist nicht gesagt, dass das Wasser der Klingelanlage nicht über Kurz oder Lang einen größeren Schaden zugefügt hat - ich glaube nicht, dass diese darauf ausgelegt sind. 
Zusätzlich würde ich die Email in CC. an mindestens zwei weitere Kontakte schicken, z.B. hat man ja immer mehrere Kontakte in einer Baufirma: Bauleitung, Admin und in jedem Fall an die Geschäftsleitung. Manchmal weiß ja die rechte Hand nicht, was die Linke tut. Und wenn du dann auch noch einen Anwalt im Freundeskreis hast - einfach dem auch mal geschickt! Ich hatte die Situation, dass ich beweisen musste, die Email  geschickt zu haben.....

Ich finde, bis zu einem gewissen Punkt, kann man entspannt damit umgehen, aber ab einen bestimmten Punkt muss man bestimmt umgehen - meist löst sich das Problem dann ganz schnell! So war es dann auch bei mir! Viel Erfolg!