Bei Planung und Bau eines Hauses wird auch über die Energiekosten des Hauses in den kommenden Jahren entschieden. Seit Februar 2002 gilt die Energieeinsparverordnung (EnEV). Sie legt den energetischen Mindeststandard fest, den Gebäude, Bauteile und Heizungsanlagen einhalten müssen. Dies kann mit unterschiedlichen Hauskonzepten, Bauweisen und Anlagentechnik geleistet werden.
http://www.forum-hausbau.de/data/bine-niedrigenergiehaus.pdfQuelle: Fachinformationszentrum (FIZ) Karlsruhe
Niedrigenergiehaus – Wohnkomfort und Energiekosten stimmen. Gemessener
Heizwärmeverbrauch dieser Reihenhäuser in Veitsbronn: 45 - 50 kWh/m2a.