Banken sichern sich ab
Finanziert eine Bank eine Immobilie - und das ist beim Kauf eher die Regel als die Ausnahme - möchte diese die Sicherheit haben, dass sie auch ihr Geld zurückbekommt. Deshalb erfolgt der Grundbucheintrag Ihres Grundpfandrechts in Abteilung III des Grundbuchs. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners kann die Bank ein Zwangsvollstreckungsverfahren betreiben und sich so schadlos halten.
Bevorzugt erster Rang
Innerhalb der Abteilung III will übrigens jeder ganz vorne stehen - buchstäblich! Denn steht das Darlehen einer Bank im ersten Rang, wird diese im Falle einer Zwangsversteigerung auch zuerst bedient. Darlehen, bei denen der Grundbucheintrag nachrangig ist, werden erst danach bedient. Banken, deren Darlehen im zweiten Rang abgesichert ist, bekommen also nur das, was übrig bleibt oder gehen ganz leer aus. Deshalb ist ein erstrangiger Grundbucheintrag bei den meisten Banken überhaupt Voraussetzung, dass diese ein Darlehen vergeben. Nachrangig abgesichert werden hingegen bisweilen öffentliche Förderkredite oder auch Bauspardarlehen.
Quelle: Immowelt AG