Grunderwerbssteuer
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Grunderwerbssteuer

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fliegerfrank

Grunderwerbssteuer
« am: 02. Februar 2011, 19:50:01 »
Hallo,

mal angenommen, es wird vor oder kurz nach dem Grundstückskauf ein Hausbauvertrag abgeschlossen, so verlangt das Finanzamt die Grunderwerbssteuer auch auf die Hausbausumme.

Die Frage.: Wieviel Zeit muß zwischen Grundstückskauf und Abschluß eines Bauvertrages liegen, um nicht doch noch Grunderwerbssteuer auf das Haus zahlen zu müssen??

Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt und
verbleibe mit freundlichem Gruß
Frank

Offline parcus

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Re: Grunderwerbssteuer
« Antwort #1 am: 03. Februar 2011, 08:42:38 »
Hallo Frank,

wenn ich Dich richtig verstehe, wird nur das Grundstück erworben. D.h. es fällt nur auf dieses bezogen die Grunderwerbssteuer an.

Zitat Wikipedia:
Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks anfällt. Der Steuersatz beträgt in Deutschland grundsätzlich 3,5 % der Bemessungsgrundlage, kann aber von den Bundesländern abweichend festgelegt werden. Sie wird in der Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes erhoben und steht den Bundesländern zu, die diese an die Kommunen weiterreichen können.

Danach fällt die Grundsteuer als Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung an.

Zitat Wikipedia:
Die Grundsteuer ist in Deutschland eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung (Substanzsteuer). Gesetzliche Grundlage der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz (GrStG). Auf den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert wird nach Feststellung des Grundsteuer-Messbetrags ein je Gemeinde individueller Hebesatz angewendet. Durch Anwendung verschiedener Hebesätze fällt die Grundsteuerbelastung trotz gleicher Einheitswerte in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch aus. Die Grundsteuer ist eine der ältesten bekannten Steuerarten. In Deutschland gibt es seit dem 1. April 1938 ein einheitliches Grundsteuerrecht.

Viele Grüße
H.-P. Ambros

fliegerfrank

Re: Grunderwerbssteuer
« Antwort #2 am: 05. Februar 2011, 17:32:19 »
Hallo nochmal,

ich habe jetzt ein Urteil dazu gefunden:

http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1995/XX950331.HTM

Danach kann jeder der ein bauträgergebundenes Grundstück kauft damit rechnen, dass er auch auf das Haus Grunderwerbssteuer zahlen muß. Dabei ist es egal, ob für Grundstücks und Hauskauf verschiedene Verträge abgeschlossen wurden.

Viele Grüße
Frank

Offline parcus

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Re: Grunderwerbssteuer
« Antwort #3 am: 05. Februar 2011, 19:02:45 »
Hallo Frank,

das scheint mir auch plausibel, denn es wird ein neues Gebäude laut Vertrag gekauft.

Viele Grüße
H.-P. Ambros

fliegerfrank

Re: Grunderwerbssteuer
« Antwort #4 am: 05. Februar 2011, 23:07:02 »
Zitat
das scheint mir auch plausibel, denn es wird ein neues Gebäude laut Vertrag gekauft.


und 19% MwSt. auf das Haus gezahlt. = Doppelbesteuerung :??

VG
Frank

Offline parcus

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Re: Grunderwerbssteuer
« Antwort #5 am: 05. Februar 2011, 23:55:57 »
tja, nur hat wohl in dem Fall die Mehrwertsteuer nichts mit der Grunderwerbssteuer gemeinsam.  ;)
« Letzte Änderung: 06. Februar 2011, 10:50:48 von H.-P. Ambros »

Re: Grunderwerbssteuer
« Antwort #6 am: 27. März 2023, 18:57:26 »
Ich finde das irgendwie auch nur noch kmpliziert.