Hallo,
für die EnEV zählen die Außenwände der beheizten Räume.
Also wenn z.B. der Keller ungeheizt ist, dann nur bis zur Kellerdecke.
Darunter kann dann die Perimeterdämmung ansetzen. Natürlich kann man
auch bis zum Boden gehen, dort aber Perimeterdämmung einsetzen.
Es ist nicht immer ein Absatz in der Fassade gewünscht, bzw. ist auch so noch
eine Verbesserung der Dämmung gegeben.
Quelle: EnergieAgentur.NRWWenn ein Bebauungsplan, keine Traufüberstände des Daches vorgibt, dann ist man hier frei.
Oft ist auch der Ortgang schwerer zu verlängern.
Um zu dem Aufwand etwas sagen zu können, wäre ein Foto hilfreich.
lg H.-P. Ambros