Energieeffizient Bauen(Programmnummern 153, 154)
Was wird gefördert?
die Errichtung, Herstellung und der Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern, der erforderliche energetische Standard ist durch einen Sachverständigen zu bestätigen
KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV2007):
* Jahres-Primärenergiebedarf Qp und Tränsmissionswärmeverlust HT´maximal 55 % der nach EnEV2007 zulässigen Werte und
* Jahres-Primärenergiebedarf maximal 40 kWh pro m2 Gebäudenutzfläche AN
* Passivhäuser werden in dieser Variante gefördert, wenn Jahres-Primärenergiebedarf maximal 40 kWh pro m2 Gebäudenutzfläche und Jahres-Heizwärmebedarf Qh maximal 15 kWh pro m2 Wohnfläche
KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2007):
* Jahres-Primärenergiebedarf Qp und Tränsmissionswärmeverlust HT´maximal 70 % der nach EnEV2007 zulässigen Werte und
* Jahres-Primärenergiebedarf maximal 60 kWh pro m2 Gebäudenutzfläche AN
Antragsberechtigt?
Jeder, der in den Neubau von Wohngebäuden investiert
* Privatpersonen
* Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften
* Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Finanzierungsanteil?
100 % der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück),
maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit
alle Zinssätze KfW 55alle Zinssätze KfW 70Merkblatt Energieeffizient BauenErgänzende Informationen zum MerkblattEnergieeffizient Sanierenals Kredit (151, 152) oder Investitionszuschuss (430) erhältlich
Was wird gefördert?
* Ersterwerb eines sanierten Gebäudes (auch Eigentumswohnung)
* alle Maßnahmen, die zur Erreichung eines KfW-Effizienzhauses beitragen
* Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen
Förderfähige Gebäude?
Für das zu sanierende Gebäude wurde vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet.
Besonderheiten Investitionszuschuss
Antragsberechtigt?
* Eigentümer (Privatpersonen)
o bei Sanierung selbst genutzter oder vermieteter Ein- und Zweifamilienhäuser (maximal 2 Wohneinheiten) bzw. beim Erwerb neu sanierter Ein- und Zweifamilienhäuser
o bei Sanierung von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften bzw. beim Erwerb sanierter Eigentumswohnungen
* Wohnungseigentümergemeinschaften (mit natürlichen Personen als Wohnungseigentümer)
Zuschusshöhe
* Basis: 100 % der förderfähigen Kosten
* Zuschuss (direkte Zahlung aufs Konto) zu den Investitionskosten pro Wohneinheit
o KfW-Effizienzhaus 70 - 17,5 % (maximal 13.125 Euro)
o KfW-Effizienzhaus 100 - 10 % (maximal 7.500 Euro)
o Einzelmaßnahmen oder Einzelmaßnahmenkombinationen - 5 % (maximal 2.500 Euro)
* Achtung: Zuschussbeträge unter 300 Euro werden nicht ausgezahlt!
Antragstellung?
vor Vorhabensbeginn, direkt bei der KfW
Besonderheiten Kredit
Antragsberechtigt?
* Privatpersonen
* Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften
* Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Finanzierungsanteil
* Basis: 100 % der förderfähigen Kosten
* maximal 75.000 Euro pro Wohneinheit bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und
o bei Erreichung des KfW-Effizienzhaus 100, ein Tilgungszuschuss (Gutschrift auf dem Darlehenskonto) in Höhe von 5 % der Darlehenssumme
o bei Erreichung des KfW-Effizienzhaus 70, ein Tilgungszuschuss in Höhe von 12,5 % der Darlehenssumme
* maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen oder Einzelmaßnahmenkombinationen
Antragstellung?
vor Vorhabensbeginn, über eine Hausbank Ihrer Wahl
Hinweis:
Wird ein Sachverständiger mit der qualifizierten Baubegleitung während der Sanierungsphase beauftragt oder Nachtstromspeicherheizungen ausgetauscht oder die Heizungsanlage optimiert können zusätzlich Zuschüsse aus dem Programm Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (Programmnummer 431) bei der KfW beantragt werden.
alle Zinssätze für KfW-Effizienzhausalle Zinssätze für EinzelmaßnahmenMerkblatt Energieeffizient Sanieren - KreditMerkblatt Energieeffizient Sanieren- InvestitionszuschussTechnische Mindestanforderungen (gültig für Kredit und Zuschussvariante)Energieeffizient Sanieren - SonderförderungKfW-Wohneigentumsprogramm(Programmnummer 124, 134)
Das KfW-Wohneigentumsprogramm eignet sich für alle, die ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen wollen und selbst darin wohnen möchten. Auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen wird gefördert.
Unter dem Motto "Wohnen für (Mehr)-Generationen - Gemeinschaft stärken, Quartier beleben" haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und die KfW einen Wettbewerb zur Errichtung von Seniorenwohngemeinschaften gestartet. Alle Informationen dazu finden Sie unter der Programmvariante Wettberwerb.
Ihre entscheidenden Vorteile auf einen Blick:
Günstig: niedrige Zinsen
Sicher: fester Zinssatz für 5, 10 oder 15 Jahre und Laufzeit bis 35 Jahre
Praktisch: alle Konditionen gelten auch bei nachrangigem Grundbucheintrag
Kombinierbar mit anderen Fördermitteln
alle ZinssätzeMerkblattWohnraum Modernisieren - Standard(Programmnummer 141)
Was wird gefördert?
* alle Maßnahmen im Rahmen der Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden
* Verbesserung der Außenanlagen, bei Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohneinheiten
Antragsberechtigt?
* Privatpersonen
* Mieter mit Zustimmung des Vermieters
* Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften
* Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Finanzierungsanteil?
100 % der förderfähigen Kosten, maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit
Antragstellung?
Zuerst der Antrag, dann die Investition.
Antragstellung erfolgt immer über eine Hausbank Ihrer Wahl.
Die Antragsformulare liegen den Kreditinstituten vor (Programm-Nr. 141).
alle ZinssätzeMerkblatt - Wohnraum Modernisieren (Standard und Altersgerecht Umbauen)KfW-Programm Erneuerbare Energien(Programmnummern 270, 271, 281, 272 und 282)
Programmteil "Standard" - Kredite
* Strom aus Sonnenenergie (Photovoltaik), Biomasse, Biogas, Windkraft, Wasserkraft, Erdwärme (Geothermie)
* Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien, erzeugt in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK)
Programmteil "Premium" - Kredite und Tilgungszuschüsse
* Wärme aus erneuerbaren Energien, in großen Anlagen erzeugt
Ihre Vorteile:
* langfristige und zinsgünstige Kredite
* "Premium"-Vorhaben werden besonders gefördert:
o Kleine Unternehmen zahlen weniger Kreditzinsen als große.
o attraktive Tilgungszuschüsse für alle Antragsteller - ein Teil der Kreditsumme wird erlassen.
alle ZinssätzeTilgungsrechnerQuelle: KfW, Frankfurt