Endabnahme durch das Bauamt Pflicht?
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Endabnahme durch das Bauamt Pflicht?

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Endabnahme durch das Bauamt Pflicht?
« am: 22. Oktober 2018, 21:21:01 »
[font=&quot","serif]Hallo zusammen,[/font][/color]

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[font=&quot","serif]ich hoffe Ihr könnt mir helfen![/font][/color]

[font=&quot","serif]Als Bauherrengemeinschaft haben wir im Ortenaukreis/BW uns zusammengeschlossen und ein 6-Familienhaus gebaut.[/font][/color]

[font=&quot","serif]Jetzt, ca. 5 Jahre später kommt das Bauamt und sagt, dass die Endabnahme nicht durchgeführt wurde und diese schnellstens nachgeholt werden soll.[/font][/color]

[font=&quot","serif]Wir alle waren davon ausgegangen dass diese damals gemacht wurde.[/font][/color]

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[font=&quot","serif]Wisst Ihr ob die Endabnahme durch das Bauamt hier Pflicht ist?[/font][/color]

[font=&quot","serif]Wie haben nämlich von verschiedenen Architekten unterschiedliche aussagen erhalten. unter anderem auch dass bei Privat gebauten Häusern diese nicht zwingend erforderlich ist.[/font][/color]

[font=&quot","serif]Aber was ist richtig und wo steht es "schwarz auf weiß"!?[/font][/color]

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[font=&quot","serif]Danke für Euren Support![/font][/color]

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[font=&quot","serif]MfG[/font][/color]