Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz soll zu einem dynamischen Ausbau der erneuerbaren Energien im Wärmebereich führen: Von heute 6,6 Prozent soll der Anteil bis 2020 auf 14 Prozent steigen. Dass eine solche Entwicklung möglich ist, hat das EEG im Strombereich bewiesen.
Klima- und Ressourcenschutz, Reduzierung der Importabhängigkeit und größere Stabilität der Energiepreise, positive Arbeitsplatzeffekte – die Vorteile erneuerbarer Energien sind offensichtlich. Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sind ausgereifte und moderne Technik – vielfach "made in Germany". Damit machen uns erneuerbare Energien nicht nur unabhängiger von Energieimporten und Energiepreissteigerungen, sie fördern auch den Wirtschaftsstandort Deutschland, an dem zukunftsfähige Arbeitsplätze entstehen.
Auf einen Blick: Das neue WärmegesetzHintergrundinformationen zu erneuerbaren Energien im WärmemarktPraxisbeispiel: Heizen mit Holz und SolarPraxisbeispiel: Solaranlagen zur WärmeerzeugungPraxisbeispiel: WärmepumpeQuelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und ReaktorsicherheitAchtung: Es wird ausdrücklich keine Gewähr für Richtigkeit oder Aktualität der Gesetzestexte übernommen.