Mangelhafte Bauleitung
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Mangelhafte Bauleitung

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Offline Jetset

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Mangelhafte Bauleitung
« am: 17. November 2017, 08:55:11 »
Hallo,

wir haben bereits im Oktober 2016 angefangen zu bauen. Da ich und meine Lebensgefährtin beide vollzeit arbeiten und der geplante Bau eine gute halbe Stunde fahrt zeit von unserer alten Wohnung entfernt lag beauftragten wir unseren Architekten mit der Bauleitung.
Dieser setzte für seine Projekte einen Angestellten für die Leitung ein.
Schon zu beginn waren wir nicht sonderlich zufrieden da der Informationsfluss unzureichend war und wir nur Antworten nach mehrfachen nachfragen bekamen.
Noch vor Abschluss der Rohbauarbeiten wurde der eingesetzte Bauleiter entlassen und der Architekt übernahm diese persönlich.
Unsere Hoffnung das dies die arbeiten beschleunigen würde und wir besser informiert würden wurde leider nicht erfüllt.
Eher im Gegenteil. Der Architekt lies sich maximal 1 mal die Woche am Bau blicken und war nur schwer zu erreichen.
Abgemachte Termine mit den Gewerken wurden selten eingehalten. Das lief dann in der Regel so das er Montags kurz auf der Baustelle vorbeischaute uns dann anrief und mitteilte das am Dienstag bestimmte arbeiten gemacht werden sollten, waren wir dann am Wochenende dort stellten wir dann meist fest das nichts passiert war. Riefen wir dann den Architekten an war dieser meist überrascht. Er hatte meiner Meinung nach so gut wie nie den überblick was auf der Baustelle vor sich ging und wie der aktuelle stand war.
Frei nach dem Motto....irgendwann wirds schon fertig....
Wir hatten grade den Estrich bekommen da lief 2 Tage später durch öffnungen in der Kellerwand für die Wärmepumpenzuleitung Regenwasser in den Keller. Der Architekt wusste von diesen und hatte sie bereits eine Woche zuvor grob mit Glaswolle zugestopft....was natürlich 0 gebracht hat.
Nach dem dann der Keller trocken gelegt werden musste hieß es dann von ihm das es ja kein Problem wäre. Würde ja unsere  Bauwesensversicherung bezahlen....zu dem haben wir dadurch weitere 5 Wochen verloren was auch sicher hätte verkürzt werden können.
Ich war nach den ganzen Vorfällen mehrmals die Woche am Bau und musste fast jedes mal feststellen das die Trocknungsgeräte nicht liefen weil am Baustromkasten die Sicherung rausgeflogen war. Also liefen sie die hälfte der Zeit nicht. Wurde natürlich weitergegeben ohne Ergebnis.
Der GAU war das Malerunternehmen. 1 Deutscher und 4 Rumänen. Mit dem Deutschen wurden vor Ort die Sachen besprochen gekommen sind dann immer die Angestellten die nicht ein Wort Deutsch sprachen und nicht in der Lage waren sich mit den anderen Gewerken vor Ort abzustimmen und während ihrer arbeit mehr Farbe auf dem Boden verteilten wie an den Wänden.
Nach Fertigstellung wurden wurden Sie mit dem Architekten 3 mal aufgefordert die unzureichend gemachten Arbeiten auszubessern. Jedes mal ohne Erfolg.
Schlüsselereignis wurde dann das unser Fließenleger einen Abend nach 19 Uhr die Baustelle verließ und natürlich die Baustellentür absperrte weil der Eingangsbereich frisch verlegt worden war.
Die Maler sind noch danach auf der Baustelle gewesen. Da die Baustellentür abgeschlossen war brachen sie diese kurzerhand auf,  latschten über die frisch verlegten Fließen und starteten einen weiteren Versuch Ihre unzureichend gemachten arbeiten auszubessern.
Am nächsten Morgen Rief der Fließenleger an und informierte uns und die Polizei wurde verständigt um den entstandenen Schaden aufzunehmen.
Auch hier wollte der Architekt wieder beschwichtigen....so schlecht wären die arbeiten nicht und durchaus noch vertretbar und das die Baustellentür aufgebrochen wurde wäre auf anderen Baustellen gang und gäbe.
Wir haben hier jetzt einen vereidigten Gutachter hinzugezogen der unsere Vermutung bestätigte. Die arbeiten wurden Mangelhaft bis ungenügend ausgeführt. Geschätzte Kosten für die Korrekturen ca. 6000 Euro. Zu dem konnte er nicht nachvollziehen wie die Bauleitung es so weit kommen lassen konnte.
Die Ganze Sache haben wir jetzt dem Anwalt übergeben.
Meine Frage:
In wie weit kann man die Bauleitung zur Verantwortung ziehen die nicht unwesentlich an vielen Problemen beteiligt war?
Kann man hier bei der Abschlussrechnung Abzüge vornehmen? Und wenn, hätte dies auch bestand wenn er rechtlich dagegen vorgeht  ohne das er angemahnt wurde?
« Letzte Änderung: 17. November 2017, 09:34:23 von Jetset »