Die Jahresarbeitszahl einer Wärmepumpe muss im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) rechnerisch nachgewiesen werden. Die Berechnung erfolgt nach VDI 4650. Diese Richtlinie wurde überarbeitet, um die ganze Bandbreite heutiger Wärmepumpenanlagen darstellen zu können. Seit Anfang März 2009 ist die aktualisierte Fassung erhältlich. An dieser Stelle steht eine Berechnungshilfe im Excel-Format gemäß der Neufassung zur Verfügung.
Berechnungshilfe für WärmepumpenQuelle: VDI