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Hallo Forumsmitglieder, ich besitze ein Grundstück mit Gefälle und geplant ist darauf ein Bungalow mit Doppelgarage. Der Bauvertrag ist auch schon abgeschlossen mit einem Bauunternehmen. In den Vertragsunterlagen befindet sich die Doppelgarage direkt am Haus und im Vertrag steht: "Der Bungalow wird mit Sohlplatte auf Streifenfundamenten oder ca. 80 cm Kiespolstergründung zum Ausgleich der Hanglage gegründet." Nun wurde das Grundstück nivelliert. Das Gefälle beträgt insgesamt ca. 2 m. Danach wurde mir eine neue Zeichnung zugesandt, in welcher die Garage vom Bungalow getrennt, zwischen Garage und Haus ein Gang und dann das Haus weiter unten eingezeichnet ist. Daraufhin habe ich dem Bauunternehmen mitgeteilt, dass ich wie von Anfang an geplant die ursprüngliche Variante möchte, in der die Garage und der Bungalow zusammenhängend und auf einer Höhe sind. Das passte dem Unternehmen aber gar nicht. Nun bekomme ich ein Auftragsschreiben über "175 cbm Schottertragschicht unter der Sohle mit verdichtungsfähigem Material zusätzlich als Hangausgleich einbauen" und einen Bruttopreis von 7.392 Euro welches ich unterschreiben soll. Muss ich die Kosten für den Kies tragen? Im Vertrag ist auf der Zeichnung die Garage am Haus und das Grundstück hatte auch schon immer dieses Gefälle. Ca. 80 cm ist eine ungefähre Angabe und heißt doch nicht bis maximal 80 cm? Ich habe dem Unternehmen von Anfang an gesagt, dass das Grundstück ein Gefälle von ca. 2 Metern hat. Ich würde mich sehr über eure Meinungen freuen. Mit freundlichen Grüßen