Architekten und Ingenieure werden häufig unentgeltlich tätig, sei es aus Freundschaft, aus Gefälligkeit oder aus Akquisitionsgründen. Sie müssen wissen, dass sie auch bei Tätigkeiten ohne Honorar in vollem Umfang haften, und zwar auch bei Nichtbestehen einer Haftpflichtversicherung!
OLG Frankfurt, Urteil vom 29.09.2010