KFW 152 steht für Einzelmaßnahmen.
d.h. die Baugenehmigung muss vor 1995 sein.
dann gibt es pro Wohneinheit bis zu 50.000,-€ zu derzeit 1%,
welche kombinierbar mit dem KfW 159 zum altersgerechten Umbau sind.
Auch pro Wohneinheit bis zu 50.000,-€ zu derzeit 1%.
Achtung für die Fenster gilt, das der U-Wert der Wand kleiner als 0,95 sein muss.
Auch ist die oberste Geschossdecke, bzw. das Dach zu berücksichtigen, denn die Wärme steigt im Gebäude auf.
Die Heizungsverteilung gehört zur Heizung dazu.
Bei den Anträgen helfe ich Ihnen gerne