Hallo Frank,
wenn ich Dich richtig verstehe, wird nur das Grundstück erworben. D.h. es fällt nur auf dieses bezogen die Grunderwerbssteuer an.
Zitat Wikipedia:
Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks anfällt. Der Steuersatz beträgt in Deutschland grundsätzlich 3,5 % der Bemessungsgrundlage, kann aber von den Bundesländern abweichend festgelegt werden. Sie wird in der Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes erhoben und steht den Bundesländern zu, die diese an die Kommunen weiterreichen können.
Danach fällt die Grundsteuer als Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung an.
Zitat Wikipedia:
Die Grundsteuer ist in Deutschland eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung (Substanzsteuer). Gesetzliche Grundlage der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz (GrStG). Auf den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert wird nach Feststellung des Grundsteuer-Messbetrags ein je Gemeinde individueller Hebesatz angewendet. Durch Anwendung verschiedener Hebesätze fällt die Grundsteuerbelastung trotz gleicher Einheitswerte in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch aus. Die Grundsteuer ist eine der ältesten bekannten Steuerarten. In Deutschland gibt es seit dem 1. April 1938 ein einheitliches Grundsteuerrecht.
Viele Grüße
H.-P. Ambros