Hallo in die Runde,
wir stehen kurz vor dem Erwerb eines Grundstückes. Allerdings gibt es einen Punkt im Vertrag der uns so gar nicht gefällt. Der Käufer schreibt vor, dass 4 Monate nach Besitzübergang der Rohbau des Hauses abgeschlossen sein muss. Wir haben jedoch keine genauen Angaben, wann mit dem Bau begonnen werden kann. Das zieht nach sich, dass man den Bauunternehmen natürlich auch keinen Starttermin vorgeben kann.
Mitte/Ende Sommer soll die Erschließung fertig sein. Das ist dann schon eher ein größeres Zeitfenster.
Weiterhin fraglich ist, wie man Besitzübergang definiert. Ab Eintrag ins Grundbuch oder früher?
Vielleicht kennt sich ja jemand hier aus. Wäre prima. Danke vorab.