Hallo, eine
Nebenkostenerhöhung kann grundsätzlich erfolgen, wenn die vom Vermieter veranschlagten Vorauszahlungen nicht mehr ausreichen, um die tatsächlich angefallenen Betriebskosten zu decken. Häufig geschieht das, nachdem eine Jahresabrechnung vorliegt, die zeigt, dass die bisherigen Vorauszahlungen zu niedrig waren. Der Vermieter darf dann die monatlichen Raten anpassen, sollte aber dabei realistisch bleiben und sich an den tatsächlichen Kosten orientieren. Allerdings darf das nicht ständig ohne triftigen Grund geschehen. Im Idealfall informieren sich beide Seiten darüber, was in den vergangenen Abrechnungen angefallen ist, um böse Überraschungen zu vermeiden.