Die Innendämmung ist das geeignete Dämm-
verfahren für die Verbesserung des Wärme-
schutzes an den Außenwänden bestehender
Wohngebäude, wenn eine Dämmung von außen
nicht in Frage kommt. Die Innendämmung weist
niedrige Herstellungskosten auf und kann wahl-
weise auch Schritt für Schritt in einem Wohnhaus
ausgeführt werden. Sie ist z. B. in den folgenden
Fällen sinnvoll:
•das Gebäude oder die Fassade stehen unter Denkmalschutz,
•die Fassade soll erhalten bleiben (Sichtfachwerk, Sichtmauerwerk etc.),
•eine äußere Dämmung kann wegen fehlender Grenzabstände oder technischer Probleme nicht ausgeführt werden,
•Mieter wollen Maßnahmen in Selbsthilfe ausführen, ohne auf eine spätere, durch den Vermieter auszuführende Außendämmung warten zu wollen,
•Kellerräume sollen nachträglich beheizt werden,
•das Gebäude wird dauerhaft nur teilgenutzt und teilbeheizt.
Eine wichtige Feststellung gleich zu Anfang:
Die Innendämmung steht zu Unrecht in dem Ruf, Feuchte- oder Schimmelschäden zu verursachen.
Die Zahl solcher Schäden nach Innendämmmaßnahmen ist nicht groß und beruht stets auf einer
unsachgemäßen Ausführung der Dämmung.
Genau wie bei jeder anderen Baumaßnahme gilt:
Innendämmungen müssen sorgfältig ausgeführt werden; dann werden Bauschäden vermieden.
WÄRMEDÄMMUNG VON AUßENWÄNDEN MIT DER INNENDÄMMUNG (pdf 1,3MB)Quelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung