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Nachrichten - Eckpfosten

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Hallo,

wir stehen noch ganz am Anfang, nämlich der Grundstückauswahl.
Fast alle Grundstücke haben ein Gefälle, das größte Gefälle beträgt 5 m pro Grundstück.
Das hier sind die Bauvorschriften zur Aufschüttung:

Gestaltung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke
(§ 74 (1) Nr. 3 LBO)
Entlang der Grundstücksgrenzen darf das Urgelände (Geländehöhen nach Fertigstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen) in einem Streifen von 1 m Breite innerhalb des Grundstü-ckes maximal um 1,5 m aufgeschüttet oder abgegraben werden.
Stützmauern gegenüber Nachbargrundstücken - mit Ausnahme bei Garagenzufahrten - sind entlang der Grundstücksgrenzen in einem Streifen von 1 m Breite nur bis 1,0 m Höhe zulässig.
Alle Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern für Garagenzufahrten sind in den Einga-beplänen maßstäblich und in NN-Höhen darzustellen.


Was bedeutet das für ein Grundstück mit großem Gefälle? Unten dürften wir 1,5 m aufschütten, oben 1,5 m abgraben und am Ende bleibt ein Gefälle von 2 m?

Danke für eure Erklärungen!

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