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Themen - ghostship

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Hallo liebes Forum

Ich möchte eine Garage von  auf meinem Grundstück errichten.
Diese soll wie auch mein Carport ein Satteldach erhalten und mit Ziegeln eingedeckt werden.

In Sachsen-Anhalt sagt die Bauordnung aus das eine Garage bei bestimmten Bedingungen eines verfahrensfreien Bauantrages unterliegen kann. Dazu steht in der Bauorndung folgendes.

"(1) Verfahrensfrei ist die Errichtung, Änderung oder Aufstellung für

1.
Gebäude:

a)
eingeschossige Gebäude mit einer Grundfläche bis zu 10 m2, außer im Außenbereich, auch soweit sie nachfolgend von der Genehmigungsfreiheit ausgenommen sind,

b)
Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Grundfläche bis zu 50 m2, außer im Außenbereich, auch soweit sie nachfolgend von der Genehmigungsfreiheit ausgenommen sind,"

Also möchte ich die Garage mit einem vereinfachten Bauantragsverfahren bauen.

50qm Fläche ist klar aber zur mittleren Wandhöhe finde ich mehrere verschiedene Ansätze.
Bei einer freundlichen Nachfrage beim Bauamt hieß es nur das ich dann lieber ein Flachdach bauen soll da sie mir die Berechnungen nicht machen können. Es gibt aber dazu eine Formel.

Ich möchte die Garage schon aus Optikgründen unbedingt mit einem Satteldach ausstatten aber ohne Architekten oder Ähnliches zu benötigen. Die für den Bau nötigen Gewerke habe ich an der Hand sodass Bauseitig keine Probleme bestehen.

Das Bauwerk soll traufseitig 8m lang und am Giebel 6m breit sein.

Kann mir jemand sagen wie ich das richtig berechne, sodass das Gebäude eine mittlere Wandhöhe von 3m nicht überschreitet?

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