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Vor dem Bau => Vor dem Bau - Allgemeine Fragen => Thema gestartet von: fliegerfrank am 27. September 2010, 20:09:01
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Hallo,
ich bin es schon wieder und habe eine Frage:
Wir haben bei einem Makler ein interessantes Baugrundstück entdeckt und werden es in den nächsten Tagen besichtigen. Es handelt sich um unbebautes und erschlossenes Bauland in mitten einer kleinen Ortschaft. Die Nachbargrundstücke sind, wie auf einem Foto zu sehen ist, mit ein - oder zweigeschossigen Einfamilienhäusern bebaut. Die Meisten aus der Zeit um 1930. Da der Kaufpreis für diese Gegend gering ist, wollen wir sicher gehen, dass es keine unangenehmen Überraschungen gibt.
Vielen Dank im Voraus
Frank
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Hallo Frank,
für die Statik bringt erst ein Baugrundgutachten wirklich Sicherheit.
Am besten mal mit einem Statiker Vorort sprechen, der andere Gebäude berechnet hat.
Mögliche Bodenbelastungen kann man örtlich erfragen.
Gruß
H.-P. Ambros
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Ich hatte mich unglücklich ausgedrückt. Ich meinte Grundstückslasten wie hier beschrieben: http://www.bauwesen.de/grundstueck/grundstueckslasten-wohnrecht-wegerecht.html (http://www.bauwesen.de/grundstueck/grundstueckslasten-wohnrecht-wegerecht.html)
Es soll darüber hinaus noch Öffentliche Lasten geben, von denen man nichts beim Kauf in Erfahrung bringen kann.
Viele Grüße
Frank
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Hallo Frank,
ups, okay :idea:
Die Baulasten sind im Grundbuch eingetragen.
Beim Kauf werden diese sofern privat i.d.R. gelöscht.
Öffentliche bleiben bestehen, welche aber auch zum Vorteil sein können.
Diese sind im aktuellen Grundbuchauszug zu ersehen.
Unsichtbare kenne ich nicht :glas:
Gruß
H.-P. Ambros
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OK.
Mal angenommen der Grundstücksverkäufer hat den Anschluß an das Wasser- oder Stromnetz nicht bezahlt, dann bleiben diese Lasten trotz Verkauf am Grundstück hängen und der neue Besitzer hat zu zahlen?
Ich glaube ein kleines "Restrisiko" bleibt.
Viele Grüße.
Frank
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Hallo Frank,
sowas schließt i.d.R. der notarielle Vertrag aus.
Du kaufst ein erschlossener Grundstück, oder nicht.
Diese Lasten, wären auch nicht eingetragen. D.h. für Dich i.d.R. nicht verbindlich.
Bei den Versorgern, kannst Du Dich auch zudem im Vorfeld erkundigen.
(Wasser, Kanal, Elektro, Gas, Telefon, Kabel-TV,...)
Also Du kannst schon auf "Nummer sicher" gehen.
Gruß
H.-P. Ambros
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Das ist sehr gut.
Vielen Dank
Frank
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Hallo,
wollte mal kurz berichten, wie es bei uns damit "gelaufen" ist:
Das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege führt das Baulastenverzeichniss. Bei uns in Leipzig war die Dame vom Amt sehr nett und auch schnell. Die Auskunft erfolgte schriftlich. Die Gebühr betrug nur € 10,00.
Viele Grüße
Frank
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Dank für die Info Frank,
damit können sicherlich viele aus Deinem Raum etwas anfangen.
Viele Grüße und nachträglich einen guten Rutsch.
H.-P. Ambros
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Vielen Dank für die kurze Info. Gibt es die Info grundsätzlich beim Amt für Bau- und Denkmalpflege oder ist das nur in Leipzip der Fall?
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Ich kann nur für Leipzig sprechen. Könnte aber mir vorstellen, dass es auch anderswo ähnliche Strukturen gibt.
Würde mich an Deiner Stelle einfach mal telefonisch "durchfragen"
Viele Grüße
Frank
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Interesting topic! What are your experiences and impressions about it?